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Was ist Demenz?
Die diagnostischen Kriterien für eine Demenz beinhalten Kombinationen von Defiziten in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung von sozialen und beruflichen Funktionen führen. Als Leitsymptom gilt die Gedächtnisstörung. Am Anfang der Erkrankung stehen Störungen des Kurzzeitged& [Quelle: Wikipedia]
Weitere Informationen zum Thema Demenz erhalten Sie auch auf der Website der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Informationen zu zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b Pflegeversicherungsgesetz
Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz bietet zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige inhäuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf besteht.
Wer bekommt die neuen Leistungen
Anspruch auf die Leistungen nach § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II
und III sowie Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, mit
einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung. Nach § 45 a SGB XI gehören dazu oben genannte Personen mit demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der
Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen der Begutachtung als Folge
der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens
festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz
geführt haben.
Zusätzliche Betreuungsleistungen sind nicht an eine Pflegestufe gebunden,
sondern abhängig von dem Vorhandensein entsprechender Diagnosen, gestellt
durch Ihren Facharzt (Neurologen).
Die Anspruchsbedingungen sind also unabhängig von der Pflegebedürftigkeit.
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